Kranken- und Lebensversicherung: gut absichern

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, auch Menschen mit MS aufzunehmen und die Kosten für notwendige Heilmaßnahmen zu tragen. Man sollte jedoch bedenken, dass sich bei einem Wechsel der Krankenkrasse möglicherweise Leistungseinschränkungen ergeben können. Fragen Sie genau nach, bevor Sie sich für eine Krankenkasse entscheiden.
Bei privaten Kranken- und Lebensversicherungen bestehen oft bestimmte Aufnahmeklauseln, die chronische Krankheiten bei Abschluss eines Vertrages vom Versicherungsschutz ausschließen. Dagegen hilft auch nicht das Verschweigen einer MS.
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