Teilhabe am Arbeitsleben
Am sozialen Leben teilnehmen
Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose steht eine Vielzahl staatlicher Unterstützungsmaßnahmen zu. Die unter dem Begriff „Sozialleistungen“ zusammengeführten Maßnahmen zielen darauf, Menschen die Möglichkeit zu geben, trotz eventuell bestehender Einschränkungen am gewohnten sozialen Leben so weit wie eben möglich teilzunehmen.
Sozialleistungen sind alle staatlichen Dienst-, Sach- und Geldleistungen, die „ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Lebensgrundlage sichern“. Hierzu gehören beispielsweise neben Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch Maßnahmen der Medizinischen Rehabilitation oder die sogenannte Kraftfahrzeughilfe, die unter bestimmten Umständen Zuschüsse zum Fahrzeugkauf oder zu einer behindertengerechten Ausstattung des Autos leistet.
Verzichten Sie nicht auf diese rechtlich abgesicherten Hilfen – nicht aus falscher Bescheidenheit und nicht aus falschem Stolz. Sie haben Anspruch auf Sozialleistungen. Sie dienen Ihrer Integration beziehungsweise Reintegration in die Gesellschaft, deren Teil Sie bleiben. Ihre Erkrankung hat daran nichts geändert.
Gesetzliche Grundlagen
Basis der gesetzlichen Regelungen ist das Grundgesetz. Es garantiert behinderten Menschen die gleichen Rechte wie allen anderen Bürgern. Aufgabe der Gesellschaft ist es, diese Rechte zu gewährleisten, indem sie die Nachteile, die Bürgern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen entstehen, ausgleicht.
Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
Hinter dieser etwas altmodischen Bezeichnung verbirgt sich eine Leistung, die Ihnen den Wiedereinstieg in den erlernten Beruf erleichtern, beziehungsweise – nach Umschulung oder ähnlichen Maßnahmen –neue berufliche Perspektiven eröffnen möchte.
Rehabilitationsmaßnahmen
Die Medizinische Rehabilitation soll Betroffene unterstützen, die körperlichen und seelischen Folgen der Erkrankung zu lindern, zu beseitigen oder den Umgang mit ihnen zu erlernen.
Behinderung
Bei der Festlegung des Grades der Behinderung (GdB) richtet sich das Versorgungsamt nach bundesweit einheitlichen Anhaltspunkten. Diese Anhaltspunkte enthalten allgemeine Beurteilungsregeln und Einzelangaben darüber, wie hoch der GdB bei welcher Art von Behinderung einzustufen ist.
Mobilität
Trotz Erkrankung möchten viele Patienten weiterhin „auto-mobil“ bleiben. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass durch die aktive Teilnahme am Straßenverkehr keinerlei Gefährdung für andere ausgeht. Bei schwer erkrankten Führerscheininhabern sollte der behandelnde Arzt schriftlich auf mögliche Einschränkungen und Gefahren hinweisen.
Nützliche Links
Im Folgenden finden Sie einige Links von Institutionen, die für Sie und Ihre Fragen rund um das Thema Sozialleistungen zuständig sind.




